Der Gestattungsvertrag
Der Gestattungsvertrag
Abschlussbedingungen
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Veranstaltungen im Wald
Sie organisieren eine Veranstaltung, die zumindest teilweise im Wald stattfindet?
Sie sind sich nicht sicher, ob dies unter das freie Betretungsrecht des Waldes fällt oder ob Sie eine formlose Zustimmung oder einen Gestattungsvertrag benötigen?
Sie wissen nicht genau, an wen Sie sich wenden müssen?
Alle nötigen Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen >>>Sie wollen sich sachkundig machen, um Ihre Veranstaltungsflächen im Wald auf Verkehrssicherheit zu überprüfen?
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Ihr erster Ansprechpartner ist das örtlich zuständige Forstamt.
Sie wissen nicht, an welches Forstamt Sie sich wenden müssen?
Ihr zuständiges Forstamt unterstützt Sie gerne in allen Fragen und Belangen zur Gestattung Ihrer Veranstaltung im Wald! Hier finden Sie eine Übersicht, welches Forstamt Ihnen helfen kann:
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