Bei Ihrer Veranstaltung nutzen Sie Wege, um darauf zu gehen, zu laufen, zu wandern oder sie mit Fahrrädern oder Rollstühlen zu befahren? 

 
Dann müssen Sie Folgendes beachten:
  • Waldtypische Gefahren gehören im Wald und auf Wegen im Wald dazu, sie müssen von Ihnen nicht entfernt werden.
    • Waldtypische Gefahren sind z. B. Kronentotäste oder abgestorbene Bäume im Bereich des Weges
  • Nicht waldtypische („atypische“) Gefahren auf Wegen müssen von Ihnen entfernt oder gesichert werden.
    • Nicht waldtypische Gefahren sind z. B. ein unsicher gelagertes Holzpolter
  • Erkennen Sie eine „Megagefahr“, ist es ratsam diese entfernen zu lassen. Auch wenn sie eigentlich eine naturtypische Gefahr darstellt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht im Schadensfall eine Verantwortung und evtl. Haftung begründet sieht.
  • Bei sehr hohen Teilnehmendenzahlen steigt auch der zumutbare Aufwand zur Gefahrenabwehr.

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