Wie wird kontrolliert?

Eine Kontrolle auf mögliche Gefahren ist nur im Wald am konkreten Objekt möglich. Gehen Sie deshalb mit ausreichendem Vorlauf vor Veranstaltungsbeginn  die Strecke bzw. Fläche ab (den genauen Zeitpunkt stimmen Sie bitte mit dem zuständigen Forstamt oder Waldbesitzenden ab).

 

Im Bereich der Verweilplätze ist eine Sichtprüfung vom Boden aus ausreichend! 

Dabei müssen Sie Folgendes beachten:

  • Besteht die Gefahr von umfallenden Bäumen, ist der Kontrollbereich eine Baumlänge
  • Besteht die Gefahr von herabfallenden Ästen, ist der Kontrollbereich der doppelte Kronenradius

Mann schaut mit Fernglas ins Kronendach Foto: Landesforsten.RLP.de / Markus Hoffmann


Prüfen der Infrastruktur auf bauliche Sicherheit

  1. Wie ist der Gesamtzustand der Einrichtung?
  2. Standsicherheit: Steht die Einrichtung fest am Boden? Lösen sich Teile des Fundamentes oder der Standfüße?
  3. Sind Stabilität und Funktionalität noch gegeben (Bank, Geländer, usw.)?
  4. In welchem Zustand ist das Holz? Stellt Fäulnis ein Problem für die Sicherheit dar?
  5. Liegen spitze oder scharfe Teile wie Nägel, Bretter, Metall- oder Kunststoffteile frei oder stehen ab?


Ablauf der Baumkontrolle an Verweilplätzen

1. Umgebung kontrollieren

  • Sind direkt ersichtlich tote Bäume oder Megagefahren im Umkreis erkennbar?

2. Einzelbäume kontrollieren

  1. Gesamteindruck: Ist der Baum krank? Sind Teile der Krone abgestorben?
  2. Wurzelbereich
    1. Verletzungen, Höhlungen, Pilzbefall
    2. Wie stark sind die Schäden?
  3. Stamm- und Kronenbereich
    1. Verletzungen, Höhlungen, Pilzbefall, Risse/Rippen, V-Vergabelungen (=Zwiesel), Rindenauffälligkeiten, Wuchsanomalien, Fremdkörper, Stammaustriebe, Schrägstand, Totholz, Wipfeldürre, Blattverfärbung, ungünstiger Kronenaufbau, Astab- oder Ausbrüche?
    2. Wie stark sind die Schäden?

Ziel der Baumkontrolle >>>

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