Schutz und Pflege des Waldes
Kursthemen
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Unsere Wälder besitzen durch eine ständige Anpassung an die Umweltbedingungen grundsätzlich sehr wirksame Schutzmechanismen gegen schädigende Einflüsse. Allerdings nehmen die Schäden des Waldes durch die unbelebte Natur zu. Der Fachmann spricht in dem Zusammenhang von abiotischen Schäden. Hierzu zählen zum Beispiel extreme Witterungseinflüsse wie Hitze, Trockenheit oder Sturm. Aber auch Waldbrände und Luftverunreinigungen wie der sauren Regen setzen dem Wald heute mehr denn je zu.
Neben den aufgezählten abiotischen Schäden stellen auch die biotischen Schäden gerade für die jungen Bäume eine Gefahr dar.
Besonders um den Waldschutz vor biotischen Schäden soll es in diesem Kapitel gehen. Was können Waldbesitzer z.B. gegen Wildschäden tun? Wir stellen Ihnen kostengünstige und bewährte Schutzmaßnahmen vor.
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Beim Einzelschutz von Bäumen aus Naturverjüngung oder Pflanzung wird häufig auch ein Schutz gegen Wildverbiss und andere biotische Schäden erforderlich. Einzelschutz bedeutet, dass nur der betreffende Baum, nicht aber die ganze Fläche wie z.b. beim Zaunbau, geschützt wird.
Weiterhin unterscheidet man den Schutz des Leittriebes (Fachsprache: Terminaltrieb) eines Baumes und den Vollbaumschutz, z.B. durch eine Wuchs und Schutzhülle. Nachfolgend stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Schutzarten vor.
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PEFC Standards 2020
2.8 Zum Schutz des Waldökosystems vor Kunststoffrückständen wird der Einsatz von Produkten aus erdölbasierten Materialien wie Wuchshüllen, Fege-/Verbiss-/Schälschutz und Markierungsbändern möglichst vermieden. Soweit am Markt verfügbar und wirtschaftlich zumutbar, sollten Produkte verwendet werden, deren Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen stammen. Nicht mehr funktionsfähige Wuchshüllen und solche, die ihren Verwendungszweck erfüllt haben, werden aus dem Wald entnommen und fachgerecht entsorgt.
Deutscher FSC-Standard 3.0
10.12 Der Forstbetrieb* entsorgt Abfälle in einer umweltverträglichen Art und Weise.
10.12.1 Um die Umwelt zu schützen, führt der Forstbetrieb die Abfallentsorgung gemäß den jeweils örtlich geltenden Bestimmungen durch. Als Abfall gelten auch nicht mehr in Gebrauch befindliche Wuchshüllen, -hilfen und Drahtgeflechte.
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