Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht: Teil 2
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht: Teil 2
Abschlussbedingungen
Welche möglichen Gefahren werden Sie kennenlernen?
Wir unterscheiden drei Arten von Gefahren im Wald:
1. Waldtypische Gefahren
Typisch für Wälder sind z. B. tote Äste in Baumkronen die herabfallen könnten oder abgestorbene Bäume die umstürzen können. Diese Gefahren müssen hingenommen werden.
Ggf. sind Maßnahmen bei erheblichen akuten Gefahren, sogenannten Megagefahren, erforderlich. Dies kann z. B. ein angeschobener Baum sein, der über einen Laufweg hängt und bei dem ein Umstürzen zu erwarten ist.
2. Nicht waldtypische Gefahren
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Gefahren wie tiefe Löcher oder Aufgrabungen ohne Absicherungen oder Schranken im Wald.
3. Gefahren durch defekte Infrastruktur
Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um kaputte Infrastruktur im Wald wie defekte Brückengeländer oder Sitzbänke.