Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht: Teil 3
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht: Teil 3
Abschlussbedingungen
Bei der Verkehrssicherung bei Veranstaltungen müssen unterschiedliche Bereiche im Wald verschieden behandelt werden!
Wir unterscheiden hier zwischen:
- Laufwegen, auf denen spaziert, gelaufen oder gewandert wird (z. B. Waldwege, Pfade, asphaltierte oder geschotterte Wege im Wald, Premiumwanderwege etc.)
- Verweilplätzen wie Bänke, Versorgungsstationen, Start- und Zielbereiche, Infotafeln und Infrastruktur wie Brücken, Stege und Geländer etc.
Prüfen Sie Ihre Veranstaltungswege und -Flächen in 2 Schritten:
Einfach auf ein Bild klicken und loslegen!

