Foto: Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Eigenverantwortung

Waldbesuchende tragen das Risiko eines Waldbesuchs grundsätzlich selbst. Im Wald ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen. Waldtypische Gefahren sind beispielsweise herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, aber auch unter anderem Glatteis, Steine, verschmutzte Wege oder Schlaglöcher.

Neben den waldtypischen Gefahren gibt es auch Gefahren, die für den Wald nicht typisch sind, sogenannte „atypische“ Gefahren. Hierbei sprechen wir von Gefahren, mit denen Waldbesuchende nicht zu rechnen haben, wenn sie den Wald betreten.

Für atypische Gefahren gilt nicht der Grundsatz „Betreten auf eigene Gefahr“!

Rechtliche Grundlage

BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 – VI ZR 311/11

Waldtypische Gefahren ergeben sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes. Mit solchen typischen Gefahren des Waldes haben Waldbesuchende also grundsätzlich zu rechnen.

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