Sonderfall: Ingenieurbauwerke

Die bauliche Sicherheit von Ingenieurbauwerken wird von entsprechenden Profis kontrolliert. Diese können Laien in der Regel nicht einschätzen und gehört somit auch nicht zu Ihren Aufgaben.

Schauen Sie bei solchen Bauwerken nur nach offensichtlichen Gefahren und Schäden, die beispielsweise durch Vandalismus entstanden sind.

Plattenüberfahrt mit Geländer über einen BachlaufFoto: Landesforsten RLP / Phillip Holl


Sonderfall: Jagdliche Einrichtungen

Jagdliche Infrastruktur, wie Hochsitze oder Drückjagdböcke, darf grundsätzlich von Waldbesuchenden nicht bestiegen bzw. betreten werden. Das gilt selbstverständlich auch für Veranstaltungen im Wald. Sie sollen deshalb nicht in Veranstaltungen eingeplant werden. Da die jagdlichen Einrichtungen Sie und Ihre Veranstaltungsgäste nicht zum Verweilen einladen, müssen Sie hier auch keine Kontrollen durchführen.

Hochsitz, dessen Zugangsleiter mit Flatterband abgesperrt wurde.Foto: Landesforsten.RLP.de / Felix Reusch


Sonderfall: Spielplätze

Achtung: Die bauliche Sicherheit von Spielgeräten unterliegt besonderen Prüfpflichten und wird von speziell geschultem Personal kontrolliert. Da bei Spielplätzen besondere Sorgfalt geboten ist, besprechen Sie die Vorgehensweise bitte separat mit den Waldbesitzenden bzw. Betreibenden des Spielplatzes. Wenn Sie den Spielplatz für Ihre Veranstaltung nutzen möchten, muss auf jeden Fall auf waldtypische und atypische Gefahren kontrolliert werden.

 Fotos: Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

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