Die Renaturierung des Rothbachtals: Zusammenfassung
Die Renaturierung des Rothbachtals: Zusammenfassung
7. Abstimmung mit beteiligten Akteuren und Sicherung der Maßnahmen
Über einen Zeitraum von gut zwei Jahren wurde aus einer ersten Projektidee ein umsetzungsreifes Renaturierungskonzept entwickelt (2023–2025). Erforderliche Abstim-mungsprozesse wurden seitens Landesforsten Rheinland-Pfalz – Forstamt Hachenburg und Waldbildungszentrum – vorbereitet und gemeinsame Ortstermine mit der SNU durchgeführt. Maßgeblich in 2025 erfolgte ein intensiver Informations- und Abstimmungsprozess mit allen betroffenen Akteuren sowie detaillierte Abstimmungen zwischen allen am Renaturierungsprojekt Beteiligten: die Gemeinde Gehlert (Ortsbürgermeisterin und Beirat, Exkursion mit dem Ortsgemeinderat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern), dem Fördermittelgeber Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz, den angrenzenden Flächeneigentümern (Landwirtschaft) und -nutzern sowie den Behörden und Verwaltungen. Zu letzteren zählen die oberen und unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, die Verbandsgemeinde Hachenburg und die Verbandsgemeindewerke Hachenburg.
Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Gehlert. Die langfristige Sicherung erfolgt durch kommunale Satzung und die Einbindung in die forstliche und gemeindliche Flächenbewirtschaftung über die Umweltvorsorgeplanung (Waldrefugium nach Pflegephase) im Zuge der nächsten Forsteinrichtung. Eine Pflege- und Entwicklungsvereinbarung mit dem Forstamt Hachenburg wurde vollzogen. Das Gebiet liegt im ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiet Hachenburg Süd und unterliegt bereits entsprechenden Nutzungsbeschränkungen, die mit der Maßnahme in Einklang stehen. Für die stillgelegten Teilflächen 1–4 und dazwischen liegenden Teilflächen erfolgt eine dingliche Sicherung mit der Zweckbindung Naturschutz.
Um später einen Erfolg der Maßnahmen ableiten zu können sollen verschiedene Daten erhoben werden. Der Fördermittelgeber beabsichtigt die Beauftragung von Artenspezialisten für die Erhebung von Grundlagendaten im Rahmen eines Monitorings u. a. von Tagfaltern und Heuschrecken im Offenland (ab 2027). Landesforsten übernimmt die Erfassung von Vögeln im Wald und Offenland und von Amphibien sowie die Dokumentation der Sukzession auf festgelegten Untersuchungsflächen (ab 2026). Zudem ist es geplant in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg hydrologische Abflussdaten zu ermitteln.