In der Biologie von Fischen und wassergebundenen Lebewesen spielt die Wanderung zur Vernetzung, Vermehrung und Wiederansiedlung eine tragende Rolle. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 wurde die lineare Durchgängigkeit von Fließgewässern zu einer verbindlichen Zielvorgabe in den EU-Mitgliedsstaaten. Damit soll Fischen und wirbellosen Kleinlebewesen in Fließgewässern auf- wie abwärts ermöglicht werden, zwischen Nahrungs-, Laich- und Retentionshabitaten ohne Hindernisse wandern zu können. 

Wanderhindernisse, beispielsweise durch zu enge Verrohrungen mit glatten Betonsohlen, und dadurch bedingter starker Strömung und/oder Abstürzen, schränken die Durchgängigkeit ein, sodass lebenswichtige Habitate für wassergebundene Lebewesen nicht erreicht werden können. Im Ergebnis schwinden die Artenvielfalt und die Stabilität der Gewässer.

Nicht alle Dolen verhindern die Durchgängigkeit des Gewässers. Ist jedoch der Bodenkontakt der Dole nicht gegeben (z. B. durch Baufehler), besteht Handlungsbedarf. Insbesondere in steileren Lagen kommt es oft zu Ausspülungen am Dolenende, mit entsprechender Absturzhöhe des Gewässers. Ziel der Maßnahme ist es dann, die lineare Durchgängigkeit des Gewässers und die Biotopvernetzung wiederherzustellen.

Diese Dole ist ein typisches Beispiel für die nicht mehr vorhandene Durchgängigkeit des Gewässers. Die Dole ist zu gering dimensioniert, was zu Erosionsschäden am Auslass mit Kolkbildung führt. Da die Bodenverbindung der zu kleinen Dole fehlt, ist auch ihre Durchgängigkeit nicht gegeben. Sie zerschneidet Lebensräume.

Mittlerweile wurde die zu kleine Dole gegen eine Plattenüberfahrt ausgetauscht (Schieber). Der den Fahrweg kreuzende Quellbach hat nun wieder eine durchgängige Bachsohle. Die Durchgängigkeit für wassergebundene Lebewesen ist wiederhergestellt. Weitere positive Effekte sind die Verringerung des Unterhaltungsaufwands und der Erosionsgefahr. 


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Zuletzt geändert: Montag, 25. November 2024, 11:25